Abschluss und Berechtigungen
Die Weiterbildung schließt mit je einer schriftlichen Prüfung in drei Unterrichtsfächern (mündliche Prüfung optional) und einer schriftlichen Facharbeit ab. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt
zu führen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Fachhochschulreife erhalten diese zusätzlich.
Der Vergleich des Staatl. gepr. Betriebswirt mit dem akademischen Bachelor - Abschluss wird in der Praxis unterschiedlich gesehen. Es gibt Arbeitgeber, die für Akademiker ausgeschriebene Stellen mit Staatlich geprüften Betriebswirten besetzen. Dafür sprechen die große Praxiserfahrung und die hohe Belastbarkeit der Bewerber. Andere Arbeitgeber bevorzugen Bewerber mit akademischen Abschlüssen. Wichtig bei der Entscheidung der Arbeitgeber ist besonders die in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit und in der Weiterbildung erworbene Selbstkompetenz, z.B. das Setzen eigener Ziele und die eigenständige und nachhaltige Gestaltung von Lern- und Arbeitsprozessen.

