Prüfungen

Die Absolventen der Fachschule für Wirtschaft in Abendform werden am Ende des dritten Schuljahres schriftlich geprüft

Mündlich kann auf Antrag in jedem Fach geprüft werden. Sowohl die Teilnehmer als auch die Lehrer/innen haben ein Antragsrecht. Über die Genehmigung von Anträgen entscheidet die Prüfungskonferenz.

Außerdem wird im Rahmen der Prüfung eine

über ein Thema aus dem Lernbereich I der Stundentafel erstellt und mündlich präsentiert.