Zulassungsvoraussetzungen
Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer
- die kaufmännische Berufsschule und eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Zugangsberuf) abgeschlossen hat und berufstätig ist oder
- die Ausbildung zur staatlich geprüften Assistentin oder zum staatlich geprüften Assistenten in einem der Zugangsberufe abgeschlossen hat und mindestens ein Jahr in einem der Zugangsberufe tätig war oder
- eine nicht kaufmännische Berufsschule abgeschlossen hat und mindestens fünf Jahre in einem für die Weiterbildung an der Fachschule förderlichen Beruf tätig war; auf die Dauer der Berufstätigkeit kann der Besuch einer Berufsfachschule angerechnet werden.
In begründeten Fällen können mit Genehmigung der zuständigen Behörde Ausnahmen zugelassen werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der kaufmännischen Ausbildung an der Berufsschule erworbenen Kenntnisse insbesondere im Bereich Buchführung/Rechnungswesen weitgehend vorausgesetzt werden. Wir empfehlen allen Bewerbern und Bewerberinnen, die sich im Bereich Buchführung/ Rechnungswesen nicht hinreichend sicher fühlen, vor Beginn der Fortbildung an der Fachschule für Wirtschaft in Abendform einen entsprechenden Kursus zu besuchen. Einzelheiten erfahren Sie im Sekretariat der AWS.
Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Vorbereitung auf den Besuch der AWS.
