Zulassungsvoraussetzungen

Zur Weiterbildung wird zugelassen, wer

In begründeten Fällen können mit Genehmigung der zuständigen Behörde Ausnahmen zugelassen werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der kaufmännischen Ausbildung an der Berufsschule erworbenen Kenntnisse insbesondere im Bereich Buchführung/Rechnungswesen weitgehend vorausgesetzt werden. Wir empfehlen allen Bewerbern und Bewerberinnen, die sich im Bereich Buchführung/ Rechnungswesen nicht hinreichend sicher fühlen, vor Beginn der Fortbildung an der Fachschule für Wirtschaft in Abendform einen entsprechenden Kursus zu besuchen. Einzelheiten erfahren Sie im Sekretariat der AWS.

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten der Vorbereitung auf den Besuch der AWS.